Dies ist das Dokument, mit dem IMCI, basierend auf dem verwendeten Modul, Ihnen die Einhaltung der Sportbootrichtlinie bestätigt.
Es gibt vier Kategorien: A, B, C und D. Sie klassifizieren die maximale Windgeschwindigkeit und die maximale signifikante Wellenhöhe, für die ein Produkt ausgelegt ist.
Die Konformitätsbewertung ist in Module unterteilt, die eine begrenzte Anzahl von verschiedenen Verfahren für die gesamte Palette von Produkten umfassen. Die Module beziehen sich auf die Designphase von Produkten, deren Produktionsphase oder auf beides. Die acht Grundmodule und ihre acht möglichen Varianten können miteinander in einer Vielzahl von Möglichkeiten kombiniert werden, um ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren zu etablieren. Als allgemeine Regel gilt: ein Produkt unterliegt der Konformitätsbewertung gemäß eines Moduls bei der Konstruktion, wie auch in der Produktionsphase. Jede Richtlinie des neuen Konzepts beschreibt den Umfang und Inhalt möglicher Konformitätsbewertungsverfahren, die in Betracht gezogen werden, um den notwendigen Schutz zu geben. Die Direktiven legen auch die Kriterien hinsichtlich der Bedingungen fest, unter denen der Hersteller verschiedene Optionen wählen kann.
Von der RCD angegebene Produkte benötigen CE-Zertifizierung. Die RCD ist im nationalen Gesetz aller EU-Mitgliedstaaten verankert. Daher ist es Pflicht, das Fahrzeug zu zertifizieren.„ …“
Wenden Sie sich einfach an einen unserer Inspektoren oder an das IMCI Head Office. Bitte bereiten sie sich darauf vor, detaillierte Informationen über das Produkt vorzulegen.
IMCI bittet jährlich um Updates, da unsere Akkreditierung, auf EN 45011 basierend, es erfordert. IMCI hat keine zeitlich begrenzten Zertifikate. Sie sind grundsätzlich für immer gültig. Die Zertifikate stehen nur in Beziehung zu den Modelljahren. Die RCD erfordert auch, dass Sie IMCI alle Änderungen mitteilen.
Eine Änderung des Zertifikats wird vorgenommen, wenn sich der Geltungsbereich des Zertifikats geändert hat. Wir werden geänderte Zertifikate auf Ihre Anfrage ausstellen. IMCI kann ebenfalls eine neue Bewertung/Einschätzung des Produkts verlangen.
Ein CE-Zertifikat, das in Modul F oder G ausgestellt wird.
Gemäß EN ISO 10087:2006 ist das Modelljahr eine zwölfmonatige Zeitspanne, in der es beabsichtigt ist, das Wasserfahrzeug das erste Mal auf den Markt zu bringen, welches durch die letzten zwei Ziffern des entsprechenden Jahres gekennzeichnet wird. Wenn sich der Zeitraum von zwölf Monaten über zwei Kalenderjahre erstreckt, entscheidet der Hersteller, welches der beiden das Modelljahr ist.
12 Monate.
Dies ist die übliche Abkürzung für " Recreational Craft Directive" (deutsch „Sportboot-Richtlinie“).
Das ist die übliche Abkürzung für "Personal Water Craft" (deutsch „Wassermotorrad“).
Ein CE-Zertifikat, das in Modul A1 ausgestellt wird.
Es ist der Titel des CE-Zertifikats, das in Modul B ausgestellt wird.
Ein DOC kommt mit jedem einzelnen gelieferten Produkt. Ein Zertifikat wird nur einmal ausgegeben, für jede Art des Produkts oder für ein besonderes, einzelnes Produkt. Das Zertifikat wird von IMCI - und das DOC vom Hersteller ausgestellt.
Das DOC wird immer vom Hersteller ausgestellt (nicht von IMCI!). Bitte kontaktieren Sie ihn. Wenn er ein IMCI-Kunde ist, werden Sie seine Koordinaten in der IMCI Datenbank finden.
Ein unvollständiges Boot ist ein Boot, bestehend aus einem Rumpf oder einem Rumpf und einer oder mehreren Komponenten. Boot-Kits, bestehend aus Platten und Teilen, um das Boot und seinen Rumpf zu bauen (typischerweise aus Holz oder Metall), gelten auch als unvollständige Boote. Ein unvollständiges Boot erfüllt nicht alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie für Entwurf und Bau des Fahrzeugs. Es ist dazu bestimmt, von einer anderen Partei, die als Hersteller angesehen wird, fertiggestellt zu werden.
Die Identifikationsnummer von IMCI lautet “0609“ (null-sechs-null-neun). Diese Nummer ist auf den von IMCI ausgestellten Zertifikaten sichtbar, welche im Modul A1, B+x, G, F oder PCA ausgestellt sind. Der Hersteller des Produktes muss die Identifikationsnummer auf der CE Plakette anzeigen, sofern die benannte Stelle bei der Kontrolle in der Produktion oder bei einer nachträglichen Beurteilung der Bauart (PCA) involviert war; siehe RCD, Artikel 15, Absatz 2 und 3. Der Hersteller kann die Identifikationsnummer auch bei anderen angewandten Modulen auf der CE Plakette anzeigen, sofern die Nummer durch eine Linie von den anderen Informationen getrennt ist; siehe ISO 14945.
Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt erklärt der Hersteller auf seine alleinige Verantwortung, dass das Produkt mit den wesentlichen Anforderungen der anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die seine Anbringung vorsehen, übereinstimmt und dass die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren erfüllt wurden. Bei Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen, wird davon ausgegangen, dass sie den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen und somit vom freien Verkehr auf dem europäischen Markt profitieren.
Nein. Die CE-Kennzeichnung signalisiert lediglich, dass alle wesentlichen Anforderungen bei der Herstellung des Produkts erfüllt wurden. Die CE-Kennzeichnung ist keine Ursprungskennzeichnung, da sie nicht anzeigt, dass das Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. Folglich kann ein mit der CE-Kennzeichnung versehenes Produkt überall auf der Welt hergestellt worden sein.
Nein. Tatsächlich liegt die Bewertung der Konformität der Produkte mit den für sie geltenden gesetzlichen Anforderungen in der alleinigen Verantwortung des Herstellers. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung an und entwirft die EU-Konformitätserklärung. Nur Produkte, von denen angenommen wird, dass sie ein hohes Risiko für das öffentliche Interesse darstellen, z.B. Druckbehälter, Aufzüge und bestimmte Werkzeugmaschinen, erfordern eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei, d.h. eine benannte Stelle.
Ja, die CE-Kennzeichnung wird immer vom Hersteller selbst oder seinem Bevollmächtigten angebracht, nachdem das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Dies bedeutet, dass das Produkt, bevor es mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht wird, dem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden muss, das in einem oder mehreren der anwendbaren Harmonisierungsrechtsakte der Union vorgesehen ist. Letztere legen fest, ob die Konformitätsbewertung vom Hersteller selbst durchgeführt werden kann oder ob die Einschaltung einer dritten Partei (der benannten Stelle) erforderlich ist.
Die Kennzeichnung ist entweder auf dem Produkt oder auf dem Typenschild des Produkts anzubringen. Wenn dies aufgrund der Art des Produkts nicht möglich ist, ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung und/oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.
Die EU-Konformitätserklärung (EU-Konformitätserklärung) ist ein Dokument, in dem der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angibt, dass das Produkt alle notwendigen Anforderungen der für das spezifische Produkt geltenden Harmonisierungsgesetzgebung der Union erfüllt. Die EU-Konformitätserklärung enthält auch den Namen und die Adresse des Herstellers zusammen mit Informationen über das Produkt, wie z.B. die Marke und die Seriennummer. Die EU Konformitätserklärung muss von einer Person unterzeichnet werden, die für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten arbeitet, und die Funktion des Mitarbeiters muss ebenfalls angegeben werden. Unabhängig davon, ob eine benannte Stelle beteiligt war oder nicht, muss der Hersteller die EU-Konformitätserklärung ausstellen und unterzeichnen.
Ja, die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Allerdings dürfen nur die Produkte, die in den Geltungsbereich eines oder mehrerer Harmonisierungsrechtsakte der Union fallen, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen, mit dieser Kennzeichnung versehen werden, um auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden zu können. Beispiele für Produkte, die in den Geltungsbereich von Harmonisierungsrechtsakten der Union fallen, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen, sind Spielzeug, elektrische Produkte, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung und Aufzüge. Produkte, die nicht unter die Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung fallen, dürfen die CE-Kennzeichnung nicht tragen. Informationen über die Produkte, die unter die CE-Kennzeichnung fallen, und die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen finden Sie hier
Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität mit allen wesentlichen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union anzeigt, die ihre Anbringung vorsehen. Ein Produkt kann zusätzliche Kennzeichnungen tragen, sofern sie nicht dieselbe Bedeutung wie die CE-Kennzeichnung haben, nicht zu Verwechslungen mit der CE-Kennzeichnung führen können und die Lesbarkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigen. Insofern dürfen andere Kennzeichnungen nur dann verwendet werden, wenn sie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und nicht durch Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Union abgedeckt sind.
Um die Unparteilichkeit der Marktüberwachungsmaßnahmen zu gewährleisten, obliegt die Überwachung der CE-Kennzeichnung den Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.
Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen für die Fälschung der CE-Kennzeichnung sind in den nationalen Verwaltungs- und Strafgesetzen der Mitgliedstaaten festgelegt. Je nach Schwere der Straftat können die Wirtschaftsbeteiligten mit einer Geldstrafe und unter bestimmten Umständen mit einer Freiheitsstrafe belegt werden. Wird das Produkt jedoch nicht als unmittelbare Gefahr für die Sicherheit angesehen, kann dem Hersteller eine zweite Gelegenheit gegeben werden, um sicherzustellen, dass das Produkt den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, bevor er verpflichtet wird, das Produkt vom Markt zu nehmen.
Während die Hersteller für die Gewährleistung der Produktkonformität und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sind, spielen Importeure und Händler auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass nur Produkte auf den Markt gebracht werden, die der Gesetzgebung entsprechen und die CE-Kennzeichnung tragen. Dies trägt nicht nur zur Stärkung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften der EU bei, sondern unterstützt auch einen fairen Wettbewerb, bei dem alle Akteure nach den gleichen Regeln zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Produkte in Drittländern hergestellt werden und der Hersteller nicht im EWR vertreten ist, müssen Importeure sicherstellen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für die europäische Öffentlichkeit darstellen. Der Importeur muss überprüfen, ob der Hersteller außerhalb der EU die notwendigen Schritte unternommen hat und ob die Dokumentation auf Anfrage erhältlich ist. Importeure müssen daher über eine umfassende Kenntnis der jeweiligen Harmonisierungsrechtsakte der Union verfügen und sind verpflichtet, die nationalen Behörden bei Problemen zu unterstützen. Importeure sollten eine schriftliche Zusicherung des Herstellers haben, dass sie Zugang zu den erforderlichen Unterlagen - wie der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation - haben und in der Lage sind, diese den nationalen Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Importeure sollten auch sicherstellen, dass der Kontakt mit dem Hersteller immer hergestellt werden kann. Im weiteren Verlauf der Lieferkette spielen die Händler eine wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass nur konforme Produkte auf den Markt kommen, und sie müssen mit der gebührenden Sorgfalt handeln, um sicherzustellen, dass ihr Umgang mit dem Produkt dessen Konformität nicht beeinträchtigt. Der Händler muss auch über Grundkenntnisse der gesetzlichen Anforderungen verfügen - einschließlich der Frage, welche Produkte die CE-Kennzeichnung und die Dokumentation des Unternehmens tragen müssen - und sollte in der Lage sein, Produkte zu identifizieren, die eindeutig nicht konform sind. Händler müssen in der Lage sein, gegenüber den nationalen Behörden nachzuweisen, dass sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben, und eine Bestätigung des Herstellers oder Importeurs haben, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Darüber hinaus muss ein Händler in der Lage sein, die nationale Behörde bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Wenn der Importeur oder Händler die Produkte unter seinem eigenen Namen vermarktet, übernimmt er dann die Verantwortung des Herstellers. In diesem Fall muss er über ausreichende Informationen über das Design und die Produktion des Produkts verfügen, da er die rechtliche Verantwortung beim Anbringen der CE-Kennzeichnung übernimmt.
Informationen über • CE-Kennzeichnung • Produkte die die CE-Kennzeichnung tragen • Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die die CE-Kennzeichnung vorsehen und • die zu befolgenden Schritte finden Sie hier Wirtschaftsakteure können sich an das Enterprise Europe Network wenden
IMCI ist die Abkürzung für "International Marine Certification Institute".
Bitte schauen Sie auf der IMCI Website/Inspektoren nach.
Sie können Ihre Bewerbung per E-Mail, Post oder Fax schicken. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterschriften gegeben und sichtbar sind.
Falls ein Inspektor beteiligt ist, sollten sie ihre Bewerbung an ihn schicken. Wenn kein Inspektor beteiligt ist, wenden Sie sich am besten direkt an die IMCI Zentrale.
Von der RCD angegebene Produkte benötigen CE-Zertifizierung. Die RCD ist im nationalen Gesetz aller EU-Mitgliedstaaten verankert. Deshalb ist es Pflicht, die Komponenten zu zertifiziert, falls diese im Anhang II der RCD genannt werden.
Die CE-Kennzeichnung laut RCD ist nur für Komponenten, die in Anhang II aufgeführten sind, zulässig. Diese sind: - Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter - Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren - Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung - Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen - vorgefertigte Luken und Seitenfenster
Die CE-Kennzeichnung laut RCD ist nur für Komponenten, die in Anhang II aufgeführten sind, zulässig. Andere Komponenten haben unterschiedlichen anerkannten Standards zu folgen, welche in der Regel EN ISO Standards sind (mit Mandat der EU Kommission versehen). IMCI bestätigt die Einhaltung der Norm durch Ausstellen des ISO-Zertifikats.
Die Anforderungen für die Komponenten werden durch ISO-Standards angegeben. Nach Abstimmung mit IMCI können alternative Methoden akzeptiert werden.
Wir fragen Sie, einmal im Jahr, ob/welche Änderungen an Ihrem Produkt gemacht wurden. Je nach Antwort wird dann Ihr Zertifikat für das nächste Modelljahr aktualisiert.
Die „Nachträgliche Bescheinigung der Bauart“ (PCA) ist das Modul in dem Fahrzeuge und Wassermotorräder zertifiziert werden, für die der Originalhersteller keine Verantwortung übernehmen möchte oder kann. Dies betrifft nicht nur gebrauchte Fahrzeuge und Wassermotorräder, sondern auch neue.
Es ist der Titel des CE-Zertifikats, das in Modul PCA ausgestellt wird.
Das Etikett ist gemäß CFR tit 13 s 2443.2 (CARB) und zeigt den Grad der Abgasemissionen nach CARB, 13 CFR 2440 für Benzinmotoren. Motoren, die mit diesem Etikett versehen sind, erfüllen Limits, welche ähnlich oder unter 2003/44/EC Anforderungen liegen.
Das Etikett ist gemäß CFR tit 13 s 2443.2 (CARB) und zeigt den Grad der Abgasemissionen nach CARB, 13 CFR 2440 für Benzinmotoren. Motoren, die mit diesem Etikett versehen sind, erfüllen Limits, welche ähnlich oder unter 2003/44/EC Anforderungen liegen.
Das Etikett ist gemäß CFR tit 13 s 2443.2 (CARB) und zeigt den Grad der Abgasemissionen nach CARB, 13 CFR 2440 für Benzinmotoren. Motoren, die mit diesem Etikett versehen sind, erfüllen Limits, welche ähnlich oder unter 2003/44/EC Anforderungen liegen.
Das Etikett ist gemäß CFR tit 13 s 2443.2 (CARB) und zeigt den Grad der Abgasemissionen nach CARB, 13 CFR 2440 für Benzinmotoren. Motoren, die mit diesem Etikett versehen sind, erfüllen Limits, welche ähnlich oder unter 2003/44/EC Anforderungen liegen.
Bitte fragen Sie den Inspektor Ihrer Wahl nach einem Kostenvoranschlag.
Dies wird in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit für die Begutachtung/ Bewertung, berechnet. Bitte fragen Sie den Inspektor Ihrer Wahl nach einem Kostenvoranschlag.
Sie können entweder per Kreditkarte oder - Banküberweisung zahlen.
Wir können eine Anzahlung verlangen. Dies ist nur um sicher zu gehen, dass wir den Inspektor so früh wie möglich für seine Tätigkeiten bezahlen können.
Bitte fragen Sie den Inspektor Ihrer Wahl nach einem Kostenvoranschlag.
Bitte fragen Sie den Inspektor Ihrer Wahl nach einem Kostenvoranschlag.
Der American Boat & Yacht Council (ABYC), mit Sitz in Annapolis, MD (USA) ist eine gemeinnützige Mitgliedsorganisation, die Sicherheitsstandards für den Entwurf, den Bau, die Wartung und die Reparatur von Sportbooten und Yachten für den US-amerikanischen Markt und darüber hinaus entwickelt. Die ABYC engagiert sich auch seit geraumer Zeit für die technische Ausbildung, Schulung, Zertifizierung und berufliche Entwicklung. Ihre Seminare, Workshops und Zertifizierungskurse für Techniker tragen dazu bei, den Wissensstand und die Professionalität in der gesamten Bootsbranche zu erhöhen.
Das ABYC Zertifizierte-Komponente-Logo bestätigt nach bestandenem Test und erfolgter Zertifizierung, daß das Produkt für Wassersport-Anwendungen gemäß den entsprechenden ABYC Standards gebaut und zertifiziert wurde.
Die Erlangung der ABYC Komponenten-Zertifizierung schafft den Mehrwert für den Komponenten-Zulieferer, indem er mit einer objektiven Methode die Einhaltung der Eigenschaften der Komponenten mit den geltenden ABYC Normen nachweisen kann. Zertifizierte ABYC Komponenten helfen Kosten zu verringern und Zeit zu sparen. Das Wissen, daß die Komponenten bereits die geltenden Normen erfüllen, reduziert kostenintensive Neugestaltung, Rückrufe oder Fragen, die während der Entwicklungs- und Produktionsprozesse auftreten können.
ABYC nutzt ausschließlich IMCI als unabhängige, akkreditiert Zertifizierungsstelle, um das ABYC Komponenten- Zertifizierungsprogramm durchzuführen. IMCI wurde mit der globalen Durchführung des ABYC Komponenten-Zertifizierungsprogramms incl. Abrechnung der Kosten beauftragt.
Das Programm erfordert eine Mitgliedschaft bei der ABYC auf „Hersteller“-Niveau. Wenn Ihre Firma noch kein ABYC-Mitglied sein sollte, so finden Sie hier die Informationen zur Mitgliedschaft.
Wählen Sie ein von IMCI geprüftes Testlaboraus.
Unter Umständen - ja. Dies sollte mit dem IMCI Büro vorher abgeklärt werden.
Ja, sie können Ihr hauseigenes Hersteller-Labor nutzen. Allerdings muss IMCI in dem Fall zunächst die Konformität mit den IMCI genehmigten Laborverfahren feststellen. Sobald das hauseigene Labor von IMCI zugelassen wurde, kann der Komponentenhersteller seine Tests selbst durchführen und seine Testberichte zur Komponentenzertifizierung vorlegen. Bitten Sie IMCI um ein individuelles Angebot für die Anerkennung des hausinternen Labors.
Vollständige Prüfberichte und ein Antrag können direkt IMCI vorgelegt werden. IMCI versieht anschließend den Hersteller mit dem oder den Zertifikate(-n). Eine Datenbank, die alle zertifizierten Komponenten auflistet, wird auf der Website von IMCI gepflegt. IMCI kümmert sich gleichfalls um die Abrechnung.
Bitte sehen Sie sich unseren Netzauftritt zu diesem Punkt an.
Die erforderlichen Standards der ABYC können sie hierbestellen.
Ja, die ABYC Komponenten-Zertifizierung ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen für die CE-Kennzeichnung der Komponenten, die in Anhang II der Richtlinie 2013/53/EU genannt sind. Aber viele der in den ISO Standards enthaltenen Prüfanforderungen sind mit denen der ABYC Standards gleich, bzw. ähnlich. Laboratorien können die Tests gemäß mehreren Anforderungen durchführen und sowohl ISO als auch ABYC Testberichte erstellen.
IMCI kann sowohl die Übereinstimmung mit EN ISO-Normen als auch die Übereinstimmung mit den ABYC Anforderungen mit getrennten Zertifikaten nach ähnlichen oder vielleicht sogar gleichen Tests bestätigen.
Ja, zertifizierte ABYC Komponenten erhalten ein ABYC registriert-Logo und werden in der IMCI Datenbank aufgelistet und veröffentlicht.
Das erste Zertifikat für eine Komponente ist für das laufende Jahr und das folgende Kalenderjahr gültig.
Ja, die Aufrechterhaltung der Zertifizierung für jedes Folgejahr erfordert eine jährliche Bestätigung der Produktspezifikationen und Einhaltung der geltenden Normen und eine geringe Update-Gebühr. Die Wiederholung der Prüfung(-en) kann u.U. verlangt werden, wenn die Normen oder Komponente geändert werden. Jährliche Updates stellen sicher, dass die Produkte immer in Übereinstimmung mit den gültigen Standards bleiben. Zertifikate, die von IMCI ausgestellt und mit dem ABYC registriert-Logo versehen sind, sind der Nachweis dafür, daß die Einhaltung der aktuellen Standards unabhängig überprüft wurde.
Zertifizierungsgebühren können sie hier.einsehen.
Die National Marine Manufacturers Association (NMMA) ist der führende nationale Fachverband, der Hersteller von Booten, Schiffsmotoren und Zubehör vertritt. Zusammen stellen die NMMA-Mitglieder schätzungsweise 85 Prozent der in Nordamerika verwendeten Marineprodukte her. Die NMMA ist eine vereinigende Kraft und starke Stimme für die Sportbootindustrie, die sich für die Stärkung und das Wachstum des Bootsbaus und den Schutz der Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen einsetzt.
Das NMMA Boot- und Yacht-Zertifizierungsprogramm ist im Besitz der NMMA. Es geht über die in den USA gesetzlich geforderten Mindestforderungen der US-Küstenwache (USCG) weit hinaus, indem die Einhaltung der American Boat & Yacht Council (ABYC) Standards kontrolliert wird. Die ABYC Standards stellen höhere Anforderungen als die USCG, bzw. decken diese vollständig ab. Obwohl die Teilnahme am NMMA Boot- und Yacht-Zertifizierungsprogramm freiwillig ist, ist es der beste Schutz gegen Rechtsstreitigkeiten in den USA. Die Teilnahme ist mehr als ratsam.
Die Hersteller von NMMA zertifizierten Wasserfahrzeugen profitieren durch: • Gewißheit der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der USA durch Erfüllung der führenden ABYC Industriestandards; • detaillierte Inspektion und Überprüfung; • höheres Verbrauchervertrauen; • erhöhte Sichtbarkeit der Marke; • Rabatte bei Produkthaftung-Versicherungen. Für weitere Details (leider nur in englischer Sprache) sehen Sie bitte den Participation Guide und die NMMA Website
Viele, aber nicht alle, maritimen Produkte müssen eine Reihe von Mindestanforderungen gemäß der Fertigungsvorschriften der US Küstenwache erfüllen. Ebenso wie die Europäische Union ihre Vorschriften nach der Sportboot-Direktive (RCD) hat – haben die USA ihre Sicherheitsvorschriften, die gemäß der US Küstenwache erfüllt werden müssen.
Das gemeinsame transatlantisches NMMA-IMCI Inspektionsprogramm deckt sowohl die CE- als auch das NMMA Boot- und Yacht-Zertifizierungsprogramm ab und verbindet beides in einem Besichtigungsverfahren.
Ja, teilnehmende Hersteller müssen NMMA Mitglied sein oder werden
Den Antrag auf NMMA-Mitgliedschaft finden Sie hier.
Nachzuweisen ist die Korrektur aller Abweichungen, die bei der (Nach-) Prüfung gefundenen wurden. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass alle Produktionseinheiten in Übereinstimmung mit dem zertifizierten Design gefertigt sind. Bitte sehen Sie sich unseren Netzauftritt zu diesem Punkt an.
Die NMMA verwendet keine ISO-Normen sondern nutzt ausgewählte ABYC Standards in ihrem Zertifizierungsprogramm. Um diese englischsprachigen Standards zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die American Boat and Yacht Council (ABYC). Bitte sehen Sie sich hierzu auch unseren Netzauftritt zu diesem Punkt an.
Die erforderlichen Standards der NMMA können sie hier einsehen: Standards gültig für das Modell 2021
IMCI und die NMMA verfügen über Inspektoren die sowohl auf EU- als auch auf USA Anforderungen geschult sind und sich im Umgang mit den transatlantischen Anforderungen bestens auskennen. Diese können Inspektionen sowohl für die EU als auch für die USA durchführen. Sie finden diese hier: IMCI Inspectors und NMMA Inspectors.
Ein Modelljahr. Jedes Modell muss gegenständlich vom NMMA-IMCI Inspektor jährlich überprüft werden.
Bitte richten Sie Ihre Preis-Anfrage an das IMCI Büro. Gerne erstellenden wir ein Angebot.
Bitte entnehmen Sie den Preis dem NMMA Netzauftritt.
World Sailing ist der Weltverband des Segelsports, der offiziell vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannt ist.
In dem Regelwerk sind die unterschiedlichsten Anforderungen für Boote festgelegt, die vorhaben an einem Offshore Rennen teilzunehmen. Z.B. sind dort die Regeln bezüglich Festigkeit festgelegt, die durch das Überprüfen der Zeichnungen bestätigt wird. Es gibt aber auch Anforderungen zu den Schwarzwassertanks, Stabilität usw. zu denen es keine IMCI Überprüfung gibt.
Das Ziel des World Sailing Offshore Special Regulations Structural Plan Review Scheme ist es, die Einhaltung der Anforderungen der World Sailing Offshore Special Regulations 3.03 - Hull Construction Standards (Scantlings) umzusetzen. Das Ziel des Schemas ist es, dass World Sailing zusammen mit IMCI eine Zertifizierung für Designer, Konstrukteure und/oder Eigner anbietet, um die Übereinstimmung mit bestimmten Teilen des Internationalen Standards ISO 12215: Hull Construction - Scantlings zu zeigen.
Seit 2009 ist IMCI von World Sailing (ehemals ISAF) anerkannt, um Planprüfungen gemäß deren Offshore Sailing Regulations durchzuführen, die Anforderungen an Offshore-Segelrennyachten festlegen. World Sailing erkennt IMCI an, weil wir Erfahrung nachweisen konnten, ein ISO-anerkanntes Qualitätsmanagementsystem betreiben und uns regelmäßigen Audits durch BELAC unterziehen.
Die Strukturplanprüfung wird von IMCI durchgeführt.
Der Umfang der Planprüfung besteht aus der Anwendung und Berechnung zu den folgenden Teilen der ISO12215 - Small Craft - Hull construction and scantlings: • ISO 12215 Teil 5: Bemessungsdrücke für Einrumpfboote, Bemessungsspannungen, Bestimmung der Knickstellen [Alle Teile und Anhänge, soweit sie für die Entwurfskategorie A ("Ozean") - Segelboote gelten] • ISO 12215 Teil 8: Ruder [Alle Teile und Anhänge, soweit sie für die Entwurfskategorie A ("Ozean") - Segelboote gelten] • ISO 12215 Teil 9: Segelboote - Anhänge [Alle Teile und Anhänge, soweit sie für die Auslegungskategorie A ("Ozean") gelten]
Die Anforderungen sind: • Das Boot muss die vollständige Übereinstimmung mit den oben genannten ISO-Normteilen aufweisen. • In allen zutreffenden Fällen sollten die ISO-Normen als Minimum angewendet werden. • Jegliche Interpretation der ISO-Norm muss von World Sailing bestätigt werden. • Es muss immer die neueste Version der ISO-Norm verwendet werden. • Es findet keine Gebäudeinspektion oder Besichtigung vor Ort statt. Die Überprüfung ist nur planbasiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Zertifizierung: 1. Serienproduktion; bei der mehrere Boote desselben Typs nach den Plänen produziert werden und daher nicht jede Yacht einzeln überprüft und zertifiziert werden muss; 2. Kundenspezifische oder einzigartige Boote; wo das Boot ein Unikat ist oder eine Serienyacht, die so gebaut oder modifiziert wurde, dass sie nicht mit den Plänen der Serie übereinstimmt. Hierfinden Sie die Liste der Rennsegelyachten, deren Pläne vom IMCI überprüft wurden.
Hier können Sie Ihre Antragsformulare herunterladen für World Sailing OSR Bauplanprüfung.
Bitte erkundigen Sie sich im IMCI Büro nach den Preisen für die OSR-Bauplanprüfung. info@imci.org
Es wird keine Zölle oder Kontingente für Waren (einschließlich Sportboote) geben, die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen. Seit dem 31. Dezember müssen exportierende oder importierende Unternehmen Zollerklärungen abgeben. Darüber hinaus müssen Unternehmen möglicherweise Daten zur Sicherheit und zum Schutz bereitstellen. Für den Warenverkehr zwischen Nordirland und den EU-Mitgliedstaaten wird es keine Änderungen geben. © Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) - www.bvww.org
Unternehmen, die Freizeitboote (oder andere Waren) sowohl für den EU- als auch für den UK-Markt produzieren, müssen beide Arten von Normen, Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren erfüIIen (keine Gleichwertigkeit der Konformitätsbewertung), wobei die 180-Normen die gemeinsame Grundlage bilden. © Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) - www.bvww.org
Die Konformitätserklärung eines Lieferanten wird als Nachweis für die Einhaltung der relevanten technischen Vorschriften auf der Grundlage einer Liste von Vorschriften akzeptiert, die von der EU und dem Vereinigten Königreich in naher Zukunft veröffentlicht wird
Die EU und das Vereinigte Königreich werden bei der Marktüberwachung zusammenarbeiten (z. B. bei der Durchsetzung, bei Produktruckrufen und in anderen Bereichen, einschließlich des RAPEX-Warnsystems).
Es wird eine Reihe von regulatorischen Kooperationen geben, u.a. zu Standards, Vorschriften und technischen Aspekten, um den Warenverkehr nach Möglichkeit zu erleichtern.
Die gegenseitige Anerkennung von Programmen für vertrauenswürdige Händler ("Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte") soll für eine Erleichterung der Zollformalitäten sorgen, aber es werden Zollkontrollen stattfinden. © Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) - www.bvww.org
Spezielle Unterstützungsmaßnahmen für KMUs werden eingerichtet (z.B. Informationsaustausch, spezielle Websites und Kontaktstellen). © Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) - www.bvww.org
Das Vereinigte Königreich bleibt Teil von Horizon Europe, dem Forschungs- und lnnovationsförderungsprogramm der EU. © Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) - www.bvww.org
Die Brexit-Übergangszeit ist am 31. Dezember geendet.
Die Brexit-Übergangszeit ist am 31. Dezember geendet. Nach diesem Datum wird die EU-Gesetzgebung nicht mehr in Großbritannien gelten. Obwohl die neue Beziehung zwischen der EU und Großbritannien von der erzielten Vereinbarung abhängt, werden die Interessenvertreter der Bootsbranche in jedem Fall betroffen sein und sollten daher informiert sein. Nordirland wird sich weiterhin in einer Sondersituation befinden und im EU Binnenmarkt verbleiben. Ein Hinweis für die Bootsindustrie über die rechtlichen Änderungen, die sich aus dem Brexit ergeben, gibt es von der Europäischen Kommission in diesem Dokument.
Die EU-Sportbootrichtlinie 2013/53, die die Anforderungen an Sportboote festlegt, wurde mit der Recreational Craft Regulations 2017 in britisches Recht umgesetzt, das im Wesentlichen die EU-Richtlinie widerspiegelt. Den vollständigen Text der Recreational Craft Regulations 2017 des Vereinigten Königreichs finden Sie hier, während ein Leitfaden zur Unterstützung von Unternehmen, die beabsichtigen, Boote auf dem britischen Markt (außer Nordirland) zu verkaufen, hier.zu finden ist.
Die harmonisierten EU-Normen für Sportboote (und andere Produkte), die von Unternehmen befolgt werden müssen, um dem EU-Recht zu entsprechen, bleiben in Großbritannien nach dem 31. Dezember unverändert, obwohl sie nun als „benannte Normen“ bezeichnet werden. Ausgewiesene Standards für Sportboote werden hiervon der britischen Regierung veröffentlicht. Eine Liste der Zulassungsstellen für Produkte, die auf dem britischen Markt angeboten werden sollen, finden Sie hier. Darüber hinaus gilt die allgemeine Regel, dass CE-Zertifikate in Großbritannien bis Ende 2021 gültig bleiben. Ab dem 1. Januar 2022 müssen CE-gekennzeichnete Waren eine UKCA (UK Conformity Assessment) Kennzeichnung erhalten, um auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht zu werden (abgesehen von Nordirland, wo entweder die CE Kennzeichnung oder die neue UKNI-Kennzeichnung gültig sein wird). Bitte schauen Sie hier für detaillierte Informationen und die spezifische Anwendung.
Seit dem 31. Dezember müssen Bootsbauer ihren Manufacturers Identity Code (MIG) in das UK-Register eintragen lassen, um Schiffe auf dem britischen Markt anzubieten, wenn sie das UKCA-Zeichen verwenden. Es ist ratsam, dies in jedem Fall zu tun. Das MIG-Register in Großbritannien wird von British Marine im Auftrag des Ministeriums für Business, Innovation und lndustriestrategie verwaltet. Um ein neues MIG bei British Marine zu registrieren oder um den Hersteller herauszufinden, der mit einem bestimmten MIC verbunden ist, folgen Sie diesem Link. Gleichzeitig können Schiffe mit einem in Großbritannien ansässigen MIC nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, so dass müssen die betroffenen Hersteller einen neuen Code von einer Behörde eines EU Mitgliedstaates erhalten.
Eine Übersicht der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Am 24. Dezember 2020 vereinbarten die EU und das Vereinigte Königreich das Handels- und Kooperationsabkommen, das die neuen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt. Das Abkommen sowie eine Präsentation der Kommission, die es zusammenfasst, und weitere Ressourcen finden Sie hier. Das neue Handels- und Kooperationsabkommen regelt die neuen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in einer Vielzahl von Politikbereichen. Es begründet eine engere Zusammenarbeit als herkömmliche Freihandelsabkommen. Es wird derzeit vorläufig angewendet, da die EU es noch nicht formell ratifiziert hat. Die Ratifizierung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU wird erfolgen, nachdem die Institutionen das Abkommen im Detail geprüft haben. Das Abkommen setzt sich aus drei Säulen zusammen. Die erste und wichtigste ist ein Freihandelsabkommen, das den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie eine breite Palette anderer Bereiche umfasst. Es sieht Nullzölle und Nullquoten für Waren vor, die mit den Ursprungsregeln übereinstimmen. Es beinhaltet auch die Verpflichtung beider Parteien, hohe Standards im Bereich des Umweltschutzes und der Arbeitnehmerrechte sowie faire Regeln für staatliche Beihilfen beizubehalten. Dies wird gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Großbritannien und der EU sicherstellen. Weitere Aspekte, die behandelt werden, sind Fischbestände, Transport, Energie und die Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit. Das Vereinigte Königreich wird auch an mehreren EU-Programmen wie Horizon Europe teilnehmen. Die zweite Säule ist die der Sicherheit. Das Abkommen legt einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Strafverfolgung und Justiz fest. Die dritte Säule ist der neue Governance-Rahmen, d.h. die Struktur, die geschaffen wurde, um die Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zu gewährleisten. Es wird ein Gemeinsamer Partnerschaftsrat aus Vertretern der EU und des Vereinigten Königreichs eingerichtet, der die Anwendung des Abkommens sicherstellen und potenzielle Probleme erörtern wird. Es werden Durchsetzungsmechanismen sowie Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet, um sicherzustellen, dass beide Parteien auf gleicher Augenhöhe miteinander konkurrieren. Wenn eine Partei gegen einen Teil des Handels- und Kooperationsabkommens verstößt, kann die andere Partei Vergeltungsmaßnahmen ergreifen. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Unter dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen wird es keine Zölle oder Quoten im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben (einschließlich Sportboote). Um von den Nullzöllen zu profitieren, müssen die Waren den Ursprungsregeln entsprechen (d. h. sie müssen größtenteils ihren Ursprung entweder in der EU oder im Vereinigten Königreich haben). Dies muss auf den entsprechenden Exportdokumenten angegeben werden, um von den Nullzöllen zu profitieren. Sie können herausfinden, ob Ihr Produkt diese Regeln erfüllt, indem Sie eine Selbsteinschätzung der Ursprungsregeln auf der Website Access2Markets Portal. Eine Checkliste für Unternehmen, die nach Großbritannien exportieren, finden Sie hier. Die Kommission hat außerdem ein Fragen und Antworten zu Fragen im Zusammenhang mit den TCA-Ursprungsregeln zusammengestellt. EU-Exporteure, die die Zollfreiheit in Anspruch nehmen wollen, müssen im REX-System der EU registriert sein registriert sein, um eine Erklärung über den Ursprung der in das Vereinigte Königreich exportierten Waren ausfüllen zu können (Informationen zur Kontaktaufnahme mit nationalen Behörden für die REX-Registrierung finden Sie hier ). Eine Einführung in die Ursprungsregeln für Händler finden Sie auch hier. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Alle Boote, die sich am 1. Januar 2021 in der EU oder ihren Hoheitsgewässern befinden, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus dem Vereinigten Königreich importiert wurden, haben ihren Status als EU-Ware behalten. Im Gegensatz dazu haben alle Boote, die sich am 1. Januar 2021 im Hoheitsgebiet und in den Gewässern des Vereinigten Königreichs (ohne Nordirland) befinden, einschließlich derjenigen, die in der EU hergestellt und dann in das Vereinigte Königreich importiert wurden, ihren Status als EU-Ware verloren. Wenn diese Boote in EU-Hoheitsgewässer einfahren, werden sie daher als Drittlandboote betrachtet und somit als Nicht-EU-Ware behandelt. Sie unterliegen daher den gleichen Zollkontrollen und Mehrwertsteueranforderungen wie jedes andere Boot aus einem Drittland. Für alle Importe von gebrauchten Booten wird die Mehrwertsteuer fällig, wenn sie die Grenze nach Großbritannien oder in die EU überqueren, es sei denn, sie haben Anspruch auf eine Erleichterung für zurückgegebene Waren, eine vorübergehende Zulassung oder das Verfahren für einen Wohnortwechsel (mehr dazu unten). Diese Begriffe finden sich sowohl im EU- als auch im UK-Recht wieder, sollten aber in jedem Fall überprüft werden, da es unterschiedliche Auslegungen geben kann. Es wird empfohlen, den Standort des Bootes am 1. Januar 2021 zu dokumentieren, um den Mehrwertsteuerstatus gegenüber den Zollbehörden nachzuweisen. Weitere Hinweise finden Sie in den FAQs der Europäischen Kommission zu Steuern und Zoll. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Wenn Ihr Sportboot in die EU importiert oder in der EU hergestellt wurde, wird es als Ware mit Unionsstatus betrachtet. Ab dem 1. Januar 2021 haben Unionswaren im Zollgebiet des Vereinigten Königreichs ihren Unionsstatus verloren und sind zu britischen Waren geworden. Wenn sich das Boot am 1. Januar 2021 in einem EU-Hafen befand oder in EU-Hoheitsgewässern segelt, behält es seinen Unionsstatus. Es wird empfohlen, den Standort des Bootes am Ende der Übergangszeit zu dokumentieren, um den Mehrwertsteuerstatus gegenüber den Zollbehörden nachzuweisen. Befand sich das Boot zu diesem Zeitpunkt jedoch in Großbritannien, wird es bei der Ankunft in den Hoheitsgewässern der Union als Drittlandboot betrachtet. Das bedeutet, dass es als Nicht-Unionsware behandelt wird und den gleichen Zollkontrollen und Mehrwertsteueranforderungen unterliegt wie Boote, die aus einem beliebigen Drittland kommen. Im Wesentlichen wird die Mehrwertsteuer auf alle Importe von gebrauchten Booten fällig, wenn sie die Grenze nach Großbritannien oder in die EU überqueren, es sei denn, sie haben Anspruch auf eine Rückwarenerleichterung, eine vorübergehende Zulassung oder das Verfahren zur Änderung des Wohnsitzes (mehr dazu unten). Die Begriffe werden für EU- und UK-Recht repliziert, sollten aber in jedem Fall überprüft werden, da es unterschiedliche Interpretationen geben kann. Bitte beachten Sie: Weitere Klarstellungen zu bestimmten Szenarien werden derzeit von der Europäischen Kommission und der britischen Regierung eingeholt. Dieser Abschnitt wird im Falle einer Klärung durch die Europäische Kommission entsprechend aktualisiert. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Ein Boot für den privaten Gebrauch kann im Rahmen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung vorübergehend aus einem Drittland in die EU gebracht werden, ohne dass Mehrwertsteuer oder andere Abgaben anfallen. Das Boot muss außerhalb der EU registriert sein und einer außerhalb der EU ansässigen Person gehören, um von diesem Verfahren mit vollständiger Befreiung von Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer zu profitieren. Das Boot darf nicht länger als 18 Monate in der EU bleiben. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Wenn ein Sportboot die EU oder ihre Hoheitsgewässer verlässt und dann in die EU zurückgebracht wird und die Bedingungen erfüllt, um als Rückware zu gelten, kann es beim Zoll als solche angemeldet werden und die Rückwarenerleichterung angewendet werden. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss das Sportboot ursprünglich aus der EU exportiert worden sein, im gleichen Zustand wieder importiert werden und nur dann, wenn die Person, die das Boot wieder importiert, dieselbe Person ist, die es ursprünglich exportiert hat. Das Boot muss innerhalb von drei Jahren, nachdem es die EU verlassen hat, reimportiert werden. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz von der EU in das Vereinigte Königreich oder umgekehrt verlegen, kann es möglich sein, eine Befreiung von den Zollgebühren und der Mehrwertsteuer zu beantragen. Diese Befreiung gilt für bestimmte Waren, einschließlich Sportbooten. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Für praktische Zwecke bleibt Nordirland im EU-Binnenmarkt, und daher gelten die internen EU-Vorschriften für Zoll und Mehrwertsteuer weiterhin für Waren, die aus Nordirland in die EU ein- und ausgehen. Das bedeutet, dass der Handel mit Waren zwischen der EU und Nordirland wie eine Intra-EU-Transaktion behandelt wird, ohne dass Zollformalitäten anfallen. © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.
Der rechtliche Rahmen der EU und des Vereinigten Königreichs ist nun getrennt. Nichtsdestotrotz gilt die EU-Sportbootrichtlinie 2013/53/EU (Link) ohne nennenswerte Änderungen als Recreational Craft Regulations 2017 (Link) in britisches Recht übernommen, die die EU-Richtlinie widerspiegeln. Ein Leitfaden für Unternehmen, die beabsichtigen, Sportboote auf den britischen Markt zu bringen, ist hier zu finden. Die harmonisierten EU-Normen für Sportboote bleiben im Vereinigten Königreich unverändert, obwohl sie in der neuen britischen Terminologie nun "designierte Normen" genannt werden. Benannte Normen für Sportboote finden Sie hier Benannte Stellen werden "approved bodies" genannt.
CE-Kennzeichnungen bleiben in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen einer speziellen Übergangsfrist gültig. Ab dem 1. Januar 2022 müssen CE-gekennzeichnete Waren die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessment) von einer in Großbritannien zugelassenen Stelle erhalten, bevor sie auf dem britischen Markt (außer Nordirland) in Verkehr gebracht werden dürfen. Unter dem neuen britischen Konformitätsbewertungsrahmen sind zugelassene Stellen diejenigen benannten Stellen, die vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien registriert waren (sie müssen sich nicht erneut akkreditieren lassen). Sie werden in der Lage sein, Produkte für den britischen Markt (ungeachtet Nordirlands) zu bewerten. Zugelassene Stellen müssen ihren Sitz in Großbritannien haben. Die Liste der in Großbritannien zugelassenen Stellen finden Sie hier Derzeit gibt es nur eine zugelassene Stelle in Großbritannien, da diese bereits zuvor in Großbritannien akkreditiert war. Nach unserem Verständnis haben zwei in der EU ansässige benannte Stellen einen Antrag auf Akkreditierung gestellt, warten aber noch auf den Akkreditierungsprozess. EBI verfolgt die Entwicklung gemeinsam mit diesen benannten Stellen genau. Produkte, die von einer in Großbritannien zugelassenen Stelle bewertet werden, werden die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessment) tragen. Bis zum 31. Dezember 2021 kann die UKCA-Kennzeichnung entweder auf einem Etikett angebracht werden, das selbst auf dem Produkt angebracht ist, oder alternativ auf einem Dokument, das das Produkt begleitet. Für Produkte, die auf dem nordirischen Markt in Verkehr gebracht werden, muss allein die CE-Kennzeichnung verwendet werden, die jedoch von der neuen UKNI-Kennzeichnung begleitet werden muss, wenn eine in Großbritannien zugelassene Stelle für die Durchführung der Konformitätsbewertung verwendet wurde. Detaillierte Informationen und die spezifische Anwendung finden Sie hier
Freizeitboote, die vor Ende Dezember 2020 bestellt (gekauft), aber nach dem 1. Januar 2021 aus dem Vereinigten Königreich in die EU geliefert wurden, können weiterhin zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sie von einer notifizierten Stelle der EU neu zertifiziert werden müssen. Dies entspricht den Bedingungen des Austrittsabkommens.
Die Einfuhr eines gebrauchten Bootes aus dem Vereinigten Königreich in die EU (und umgekehrt) seit dem 1. Januar 2021 würde als Import behandelt werden und es müsste ein Post-Construction Assessment durchgeführt werden. Die technischen Harmonisierungsvorschriften der EU, einschließlich der GGVS, gelten ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens und/oder der Inbetriebnahme des Produkts und bis das Produkt den Endverbraucher erreicht. Die Regeln sind in der EU (Sportbootrichtlinie) und in Großbritannien (Recreational Craft Regulations) gleich. Gebrauchte Boote, die aus der EU importiert werden, um auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht zu werden, müssen nach dem 1. Januar 2022 ein neues UKCA-Zertifikat erhalten und gebrauchte Boote mit CE-Kennzeichnung, die sich Ende 2021 in Großbritannien befanden und seitdem in die EU exportiert wurden, müssen sich einer Rezertifizierung der CE-Kennzeichnung unterziehen, wenn sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Mögliche Ausnahmen von der Pflicht zur Rezertifizierung Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission an das EBI muss jeder Fall individuell von den Marktüberwachungsbehörden anhand der verfügbaren Informationen über die Geschichte des Wasserfahrzeugs bewertet werden. Diese Informationen helfen den Marktüberwachungsbehörden dabei, den Zeitpunkt des Inverkehrbringens und/oder der Inbetriebnahme in der EU zu bestimmen und folglich festzustellen, ob ein solches Boot der oben beschriebenen Konformitätsbewertungspflicht unterliegt. Mögliche Indikatoren könnten der Standort des Bootes am 31. Dezember 2020, der Wohnsitz des Eigentümers, der Flaggenstaat und die Bootsregistrierung sein.
Nordirland bleibt im EU-Binnenmarkt. Die EU-Vorschriften, einschließlich der Sportbootrichtlinie, gelten weiterhin in gleicher Weise wie für die EU-Mitgliedstaaten. Daher müssen Sportboote, die in Nordirland auf den Markt gebracht werden, den geltenden EU-Vorschriften entsprechen. Bescheinigungen, die von benannten Stellen mit Sitz in Nordirland ausgestellt wurden, sind nur für Nordirland gültig (für die Sportbootrichtlinie gibt es derzeit keine solche benannte Stelle).
Die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU schreibt vor, dass jedes Wasserfahrzeug mit einer Identifikationsnummer gekennzeichnet sein muss, zu der auch ein Herstelleridentifikationscode (MIC) gehört, der von nationalen Behörden oder autorisierten nationalen Stellen vergeben wird. Boote mit einem vom Vereinigten Königreich zugewiesenen eindeutigen Code können nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und Hersteller aus dem Vereinigten Königreich, die Boote in der EU verkaufen möchten, müssen bei der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie das Boot in Verkehr bringen wollen, einen MIC beantragen (Antragstellung in nur einem Mitgliedstaat). Ebenso benötigen EU-Hersteller, die Boote auf dem britischen Markt verkaufen, einen UK MIC-Code. Das Register der MIC-Codes in Großbritannien wird von British Marine verwaltet.
Die Europäische Kommission bietet allgemeine Informationen über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hier und hier In den FAQs der Kommission zu Steuern und Zöllen finden Sie klare und nützliche Informationen zu Steuer- und Zollfragen: FAQs der Kommission zu Steuern und Zölle Die Mitteilung an die Interessengruppen zur Mehrwertsteuer für Waren bietet ebenfalls relevante Informationen:(link) Das Access2Markets-Portal bietet ein Tool, um sich über Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren, Handelshemmnisse und Statistiken zwischen zwei beliebigen Ländern (sowohl EU als auch Nicht-EU) für ein bestimmtes Produkt zu informieren. Access2Markets-Portal Die Webseite der Kommission bietet Dokumente mit Leitlinien zu den Auswirkungen des Brexit auf eine Reihe von Sektoren, einschließlich der Sportschifffahrt. Diese sollten zusammen mit den sektoralen Leitlinien für Industrieprodukte gelesen werden. Webseite der Kommission. Freizeitboote. Industrieprodukte Die Brexit-Webseite der britischen Regierung bietet nützliche Informationen zum Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Brexit-Webseite der britischen Regierung Speziell Informationen zum Inverkehrbringen von Industrieprodukten auf dem britischen Markt (außer Nordirland) finden Sie hier Dokumente zu den Anforderungen an die Ursprungsregeln finden Sie hier © European Boating Industry (EBI) - www.europeanboatingindustry.eu
Zertifizierung ist per Definition die Bestätigung bestimmter Merkmale eines Objekts, einer Person oder eines Unternehmens. Diese Bestätigung wird oft, aber nicht immer, mittels Überprüfung, Bewertung oder Auditierung durch eine, vom zu Zertifizierenden unabhängige Partei, ausgestellt, die anerkannte Standards zur Beurteilung anwendet. Die Übereinstimmung mit einem Standard gibt schließlich Aufschluß über die Qualität des Objekts, der Person oder des Unternehmens. Den meisten Verbrauchern sind solche Zertifizierungen von z.B. Hotels und Campingplätzen geläufig. Auch für Weine und andere Lebensmittel sind Qualitätszertifizierungen bekannt. Durch zyklisch wiederholte Überprüfungen läßt sich das Niveau der Qualität kontrollieren und im Laufe der Zeit hoffentlich stabil halten oder, besser noch, zu erhöhen.
Sicherlich, denn die Kunden haben bestimmte Erwartungen an die Qualität der Marina und wollen diese erfüllt sehen. Werden sie enttäuscht, suchen sie sich vermutlich einen anderen Hafen, der ihren Qualitätsansprüchen eher genügt. Für kleine und mittlere Unternehmen können Standards fernerhin dazu beitragen, daß das Vertrauen der Kunden aufgebaut wird und Kosten in allen Bereichen des Unternehmens gesenkt werden.
Ja, die gibt es. Die Internationale Standard Organisation (ISO) mit Sitz im schweizerischen Genf hat verschiedene Normen für Marinas erarbeitet. Ein technisches Komitee (TC 228) der ISO hat in der international besetzten Arbeitsgruppe 8 (WG 8) drei Standards für Häfen, die Fahrzeuge bis etwa 30 m Länge aufnehmen können, entwickelt. • ISO 13687-1 "Tourismus und damit verbundene Dienstleistungen - Yachthäfen - Teil 1: Mindestanforderungen für Häfen mit einfachem Dienstleistungsniveau" • ISO 13687-2 “Tourismus und damit verbundene Dienstleistungen - Yachthäfen - Teil 2: Mindestanforderungen für Häfen mit mittlerem Dienstleistungsniveau" • ISO 13687-3 "Tourismus und damit verbundene Dienstleistungen - Yachthäfen - Teil 3: Mindestanforderungen für Häfen mit hohem Dienstleistungsniveau" Darüber hinaus steht ein Standard für Häfen, die auch Yachten größerer Abmessungen beherbergen können, kurz vor seinem Abschluß. • ISO/FDIS 21406 „Tourismus und damit verbundene Dienstleistungen - Yachthäfen - Grundlegende Anforderungen an Luxushäfen“ Weiterhin sind zwei weitere Standards geplant für • an Land gestapelte Boote • Häfen, die im wesentlichen für Charterfirmen gedacht sind Alle oben genannten Standards zielen auf die Servicequalität der Marinas, wie deren Titel schon sagt, ab.
Die folgenden Gesichtspunkte werden im Einzelnen, in unterschiedlichen Niveaus abgestuft, bewertet: • Generelle Anforderungen • Umwelt • Betriebssicherheit • Beschilderung • Dienstleistungen • Wartung und Pflege • Personensicherheit Jeder der o.g. Punkte ist weiterhin in verschiedene Bereiche detailliert unterteilt.
Ja, die gibt es. Diese werden überwiegend in der angelsächsischen Welt von unterschiedlichen Organisationen angeboten, deren Richtlinien eher nationalen Charakter haben und von ihnen selbst über Jahre hin entwickelt worden sind. Diese Organisationen zertifizieren ihre eigenen Mitglieder.
Zertifizieren kann im Prinzip jedes von der Marina unabhängiges Unternehmen, welches sich am Markt einen Namen gemacht hat und einem kontrollierten Qualitätssystem (z.B. EN 45011) folgt. An dieser Stelle sei beispielsweise das International Marine Certification Institute (IMCI), mit Sitz in Brüssel, genannt, welches eher als ein bei der EU notifiziertes Institut als Marktführer der CE-Zertifizierung von Booten, Yachten und deren Komponenten seit über 25 Jahren bekannt ist. Im Nebenzweig hat IMCI ein transparentes Zertifizierungssystem für Yachthäfen entwickelt, welches auf der ISO 13687 Standardserie beruht. Das System wird demnächst hinsichtlich der ISO 21406 weiterentwickelt werden, sobald der Standard veröffentlicht worden ist. IMCI steht mit einem Gutachternetz von etwa 50 Inspektoren in mehr als 20 Ländern zur Verfügung.
Ein Gutachter des Zertifizierers begeht die Marina mit einer Prüflisteliste in der Hand und beurteilt hinsichtlich eines jeden einzelnen Gesichtspunkts die Qualität des Betriebes. Je nach vorhandener Qualität ergibt sich am Ende ein entsprechendes Niveau, welches mit einem Zertifikat bescheinigt wird.
Sie sind gering. Dabei liegen sie etwa bei dem Preis eines Jahresliegeplatzes für eine mittlere, für die Marina typische, Yacht.
Sicherlich nicht. Sie muß alle 3 Jahre wiederholt werden. Nur so kann das Servicequalitätsniveau einer Marina gehalten oder sogar verbessert
Überhaupt nicht. Sie ist völlig freiwillig und eine hervorragende Möglichkeit für die Marinaindustrie ihre Servicequalität in kleinen und effizienten Schritten noch weiter zu erhöhen.